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Sportkommission

Sportkommission

Fördergelder für Sportveranstaltungen

Voraussetzung für Fördergelder

Die Vorgaben in Bezug auf die Förderung sportlicher Veranstaltungen, respektive für die Zusage von Beiträgen aus dem Sportfonds der Sportkommission sind im Landschaftsgesetz über die Förderung sportlicher Veranstaltungen und Anlagen aufgeführt (DRB 24, Abschnitt I bis III).

Formular für Eventfördergelder

1. Gesuchsteller und Ansprechperson
2. Veranstaltungsangaben
3. Erfüllung der Voraussetzungen
Bestätigen Sie durch Ankreuzen, dass Sie die Voraussetzungen innerhalb der Kategorien erfüllen. Unter Begründungen müssen Sie aufzuzeigen, wie und warum die Voraussetzungen erfüllt werden.
4. Kommunikation
5. Veranstaltungsbudget
6. Anwendung der Marke Destination Davos Klosters
Die Anwendung der Marke «Destination Davos Klosters» muss ab einem Defizitantrag von CHF 5'000 ausgefüllt werden.
7. Bestätigungen
Der Veranstalter bestätigt, dass alle gesetzlichen Vorschriften und erforderlichen Genehmigungen (Veranstaltungs-/Festwirtschaftsbewilligung, Steuern etc.) beantragt und eingehalten werden. Zudem ist nach Abschluss der Veranstaltung bis spätestens 15. April des laufenden Geschäftsjahres die überarbeitete Jahresabrechnung sowie einen Nachweis zur Verwendung des Markennamens «Davos Klosters» in Form einer PDF-Datei bereitzustellen. Abrechnung, Nachweis sowie eine entsprechende Rechnung für den gesprochenen Defizitbeitrag sind an die untenstehende Rechnungsadresse einzureichen.
8. Bemerkungen
9. Anlagen zum Hochladen
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10. Rechnungsadresse
Davos Destinations-Organisation (Genossenschaft)
Sportfonds
Talstrasse 41
CH-7270 Davos Platz
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+41 81 415 21 88 einen Kontakt an.

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Wir beantworten Ihre Fragen gerne während der Öffnungszeiten des Informationsbüros .

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